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Halle (Saale): Pflegefachmann*Pflegefachfrau 2027-09-01

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Stellenbeschreibung

Ausbildung
Beginn: 01.09.2027

Kurzbeschreibung

Pflege umfasst die Unterstützung von Menschen jeden Alters in verschiedenen Lebensphasen und -situationen. Erstrebt Du eine Tätigkeit in diesem Bereich, kannst Du diese Ausbildung beginnen, um Pflegeprofi zu werden.

Beschreibung

Werde Pflegeprofi – durch die generalistische Ausbildung
Du hast die Möglichkeit, eine fundierte Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann zu beginnen. Diese Ausbildung bereitet dich auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Lebenssituationen vor. Die Ausbildung bietet dir einen abwechslungsreichen und zukunftssicheren Beruf mit weiteren Vorteilen:
  • EU-weite Anerkennung
  • Einheitlicher Berufsabschluss mit Wahlmöglichkeiten für vertiefende Schwerpunkte
  • Sofortige Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege
  • Ausbildungsvergütung ohne Schulgebühren

Ausbildung & Karriere
In der umfassenden Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau erhältst du Kenntnisse zu aktuellen pflegewissenschaftlichen und medizinischen Aspekten sowie weiteren relevanten Wissenschaften. Du erwirbst die Fähigkeiten, um selbstständig und prozessorientiert Menschen in unterschiedlichsten Pflegesituationen zu betreuen.

Die Pflege umfasst folgende Maßnahmen:
  • Präventive Maßnahmen
  • Kurative Maßnahmen
  • Rehabilitative Maßnahmen
  • Palliative Maßnahmen
  • Sozialpflegerische Maßnahmen

Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der pflegebedürftigen Personen. Darüber hinaus beinhaltet die Pflege auch die Beratung, Anleitung und Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase.

Mit dem Abschluss als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau bist du befugt, spezifische Tätigkeiten zu übernehmen. Dazu zählen:
  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität

Starttermine

Du kannst bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 01.09.2026
  • 01.09.2027

Inhalt

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes.   
Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittel besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen "spezialisierten" Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger bzw. Altenpflegerin.  

Die Ausbildung zum Pflegfachmann oder zur Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: 
  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten 
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen



Dauer

Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahre.

Zugangsvoraussetzungen

Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und  
  • eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
  • Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)

Außerdem werden benötigt:
  • Zuverlässigkeitsnachweis
  • gesundheitliche Eignung und Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache



Praktika

Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen

Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt, in
  • der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
  • der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und  
  • der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege

Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in
  • der pädiatrischen Versorgung 
  • der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. 

Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.

Abschluss

Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenprüfung.  
Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
 
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.  

Aufbauoptionen

Nach deinem Abschluss kannst du verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise "Praxisanleiter*in für Pflegeberufe" absolvieren.  
In einem Beratungsgespräch stellen wir gern weitere Möglichkeiten vor.
Ausbildungsart
Ausbildung
Beginn
01.09.2027
Standort
Ernst-Kamieth-Straße 2b, 06112 Halle (Saale)

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